Worum geht es beim Gründercoaching Deutschland?
Die meisten Gründer und jungen Unternehmen brauchen eine kompetente Beratung und Begleitung in den ersten Monaten ihrer Selbständigkeit, damit das Unternehmen Erfolg hat. Bewährt hat sich das Coaching-Prinzip. Ein qualifizierter Unternehmensberater betreut und begleitet das junge Unternehmen in der Startphase.

Unternehmerinnen und Unternehmer, die in der Startphase stecken und kompetente Hilfe von Experten in Anspruch nehmen wollen, erhalten beim Gründercoaching Deutschland einen Zuschuss zu den Beratungskosten. Die Zuschüsse werden aus Mitteln des Europäischen Sozialfonds finanziert.

Das Gründercoaching Deutschland kann bis zu fünf Jahre nach Unternehmensgründung in Anspruch genommen werden und hat eine maximale Laufzeit von einem Jahr.

Wer kann das Gründercoaching in Anspruch nehmen?
Gründer und junge Unternehmen
Die Gründung oder Übernahme darf nicht länger als 5 Jahre zurückliegen.
Beratung vor der Gründung kann nicht gefördert werden.

Wie hoch ist der Zuschuss?
Das maximal förderfähige Tageshonorar (netto) beträgt 800 Euro. Ein Tagewerk umfasst 8 Stunden.
Insgesamt werden höchstens 6.000 Euro gefördert.

Bezogen auf diese förderfähigen Kosten erhalten Unternehmen folgende Zuschüsse:
– 75 % in den neuen Bundesländern (außer „Phasing Out“-Regionen)
– 50 % in den alten Bundesländern einschließlich Berlin (außer „Phasing Out“-Region Lüneburg)
– 75 % in den „Phasing Out“-Regionen Halle, Leipzig, Südwestbrandenburg und Regierungsbezirk Lüneburg
Wenn Sie bereits eine Vorförderung aus dem ESF-BA-Coaching-Programm oder dem ehemaligen KfW-Gründercoaching erhalten haben, reduziert sich der förderfähige Betrag von 6.000 Euro.

Zuschuss für Gründungen aus der Arbeitslosigkeit als neuer Baustein im Gründercoaching Deutschland

Wer kann diesen Zuschuss erhalten?
Existenzgründer aus der Arbeitslosigkeit (Arbeitslosengeld I und II) können im ersten Jahr nach der Gründung in einem speziellen Förderfenster eine besonders günstige Förderung erhalten, sofern sie Leistungen nach dem Sozialgesetzbuch (SGB II oder SGB III) beziehen.

Wichtig ist auch hier, dass die Gründung bereits vollzogen wurde.

Wie hoch ist dieser Zuschuss?
höchstens 3.600 Euro – 90 % des Beratungshonorars werden als Zuschuss gezahlt, wenn es nicht mehr als 4.000 Euro beträgt. Pro Tag dürfen nicht mehr als 800 Euro berechnet werden.

Gründungen aus der Arbeitslosigkeit werden somit stärker gefördert als andere Gründungen.

Suchen Sie einen qualifizierten Berater?
Die von der KfW anerkannten Berater sind in der KfW Beraterbörse gelistet.
Zu ihnen gehört Herr Dr. Jürgen Groß – Steuerberater & Coach der überwiegend für die Region Kassel / Schwalm-Eder, jedoch auch bundesweit tätig ist.

Hören Sie zu diesem Thema auch den KfW-Podcast – Hörbeitrag „Neues Gründercoaching Deutschland – mit guter Beratung zum Erfolg“, auch als Download im mp3-Format verfügbar.

Quelle: KfW

Informationen:

Diplom Ökonom
Dr. Jürgen Groß
Steuerberater
NLP-Mastercoach
Schloßstr. 18
34212 Melsungen

T. 05661.52550
www.existenzgruendungs-coaching.de
kontakt@drgross.eu