Wie wichtig eine klare Auftragsklärung für die beratenden Berufe ist, zeigen die Fälle mit denen sich die Gerichte im Hinblick auf Haftungsfragen immer häufiger beschäftigen müssen.

Im Allgemeinen lassen sich die meisten Störungen im Berater-Mandanten (Klienten) Verhältnis auf eine mangelnde Auftragsklärung zurückführen. Hintergrund hierfür ist wiederum die mangelnde Kommunikation über die dem Auftrag zugrunde liegenden beidseitigen Erwartungen. Kaum erkennbar und langsam schleichen sich Unstimmigkeiten und Frustration in das Beratungsgeschehen ein, die letztendlich in einem gestörten Berater-Klienten Verhältnis enden und nicht selten dann die Gerichte beschäftigen.

Bereits in der ersten Phase der Beziehung zwischen BeraterInnen und Klienten werden die Grundlagen für den weiteren Verlauf der Beratung und die Erwartungen festgelegt. In diesem Stadium des Prozesses kommt es daher zu einer grundsätzlichen Weichenstellung für den weiteren Verlauf des Entwicklungsprozesses.

Unklare, zu wenig umfassende oder aus anderen Gründen wenig hilfreiche Auftragsformulierungen können mögliche Entwicklungen und Interventionen in den weiteren Beratungsphasen deutlich beeinträchtigen bzw. hemmen.

Es empfiehlt sich daher für beide Seiten darauf zu achten, dass zu Beginn einer Beratung / eines Coaching der Auftrag und die Auftragsbedingungen klar und für beide Seiten nachvollziehbar formuliert und ggf. schriftlich festgelegt werden.

Das Thema Auftragsklärung ist Bestandteil des Angebots „coach the Coach“. Weitere Informationen erhalten Sie über:

Dr. Jürgen Groß
Steuerberater
NLP-Mastercoach
Schloßstr. 18
34212 Melsungen

T. 05661.52550
www.nlp-coachingpraxis.de
kontakt@drgross.eu